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Wilde Pferde im Kattenvenner Moor




Von Dr. Christof Spannhoff


Sie gelten als die letzten „Wildpferde Europas“ – die im Merfelder Bruch bei Dülmen freilebenden Tiere aus der Familie der Einhufer (Equidae), die erstmals im Jahr 1316 erwähnt werden. Dass es heute noch mitten in Westfalen eine derartige Herde gibt, ist der Initiative Herzog Alfred von Croys (1789–1861) zu verdanken. Um das Jahr 1850 ließ er die letzten zwanzig wildlebenden Pferde einfangen und stellte ihnen ein Reservat im Merfelder Bruch zur Verfügung. Noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts gab es in Westfalen mehrere Wildbahnen – also Gegenden, in denen die Huftiere ohne menschliche Kontrolle lebten. Zu nennen sind hier etwa auch die Senner Pferde, die erstmals 1036 als „armenta“ (Großvieh) Erwähnung finden und bis 1803 in der Senne zwischen Bielefeld und Paderborn ungezähmt gehalten wurden. Mit der Aufteilung der Marken, also der landwirtschaftlich extensiv genutzten Gemeinheitsflächen, und dem Wachsen der Siedlungen verschwanden diese Areale aber nach und nach.

Auch im Kattenvenner Moor, dem einstigen Markengebiet zwischen Lienen-Kattenvenne und Ladbergen, gab es vor dessen Privatisierung und Kultivierung im 19. Jahrhundert nachweislich Pferde, die in freier Wildbahn heimisch waren. In einem Tecklenburger Strafgeld- und Gebührenverzeichnis (Accidentalia) aus dem Jahr 1598/99 ist folgender Eintrag verzeichnet: „Die Roriehe gebruicht Jaspers Hinrich vor die wilden Moder Pferde derwegen davon nit berechnet werdt.“ Dieses Recht des Kattenvenner Bauern Jasper (vor der Mark) ist bereits 1583/84 nachweisbar, allerdings ohne ausdrücklichen Hinweis darauf, dass es sich um „wilde“ Pferde handele. Es ist in dem entsprechenden Eintrag nur von „Moder Pferde[n]“ (Mutter-Pferden) die Rede (Fürstliches Archiv Rheda, Akten VI, Nr. 379 u. Nr. 468). Durch einen Urkundenfund ist es möglich, auch die Ursprünge dieser Pferde-Wildbahn im Kattenvenner Moor zu bestimmen: Am 5. Mai 1359 erlaubten Graf Nikolaus von Tecklenburg und sein Sohn Otto dem Ritter Everd Korff (Harkotten bei Füchtorf) und seinen Erben, zwölf Mutterpferde („perde modere“) mit ihren Fohlen („myt eren völnen“) in der Mark von Ladbergen („marke tho Latberghen“) weiden zu lassen. Die beiden Grafen gestatteten zudem, dass die Tiere auch in die Lienener Mark („marke tho Linen“) wechseln („over lepen“) durften (Archiv Harkotten II, Urkunden, Nr. 4). Das Übergangsgebiet zwischen Ladberger und Lienener Mark war das Kattenvenner Moor. Die Nachkommen dieser 1359 erstmals genannten Stuten und Fohlen dürften die Ende des 16. Jahrhunderts

genannten wilden Pferde gewesen sein. Die Urkunde zeigt auch deutlich, dass es sich wirklich um Mutterpferde gehandelt hat und nicht etwa um „Modder-Pferde“ oder „Moor-Pferde“, wie behauptet worden ist.

Aber warum hielt man in der Vergangenheit überhaupt Einhufer in freier Wildbahn? Vermutlich hat sich die Praxis, Pferde in Wäldern, Sumpflandschaften und Mooren zu halten und dann einzufangen, seit frühgeschichtlicher Zeit erhalten. Ortsnamen wie Herzebrock (976: „Horsabruoca“ – Pferde-Sumpf, zu altniederdeutsch brôk ‚Sumpfland, Bruch‘ und hros ‚Pferd‘ – vgl. englisch horse, deutsch Ross) zeugen bis heute davon. Das Recht ging vom König auf die Landesherren und dann weiter auf den Adel über, wie auch das Dokument von 1359 zeigt. Man überließ die Herde den Großteil des Jahres über sich selbst. Im Winter wurde Heu zugefüttert. Mit dieser Aufgabe war anscheinend der Bauer Jasper betraut, der die Rohrriede genannte Wiese zur Produktion von Raufutter nutzte. Durch diese Haltungsform entstanden dem Eigentümer kaum Kosten, denn er benötigte kein Personal zur Pflege, keine Stallungen und nur wenig Futter. Zudem galten schon im Mittelalter die in freier Wildbahn aufgewachsenen Pferde als sehr robust. Im Hochsommer wurden die Tiere gefangen. Die Stuten ließ man von Hengsten decken, während die Jungtiere auf dem Viehmarkt verkauft wurden. Im Mittelalter waren Wildpferde in Westfalen gang und gäbe. Sie werden als „equi silvestris“ – als „Waldpferde“ – in den lateinischen Schriftquellen bezeichnet. Der westfälische Landfriede von 1374 schützte ausdrücklich „alle wilden perde“. Damit waren auch die wenige Jahre zuvor ins Kattenvenner Moor verbrachten Exemplare gemeint.


Bildunterschriften


Wilde Pferde im Kattenvenner Moor 1.jpg

Die Nachricht von den Kattenvenner Wildpferden im Jahr 1598/99 in einem Tecklenburger Strafgeld- und Gebührenverzeichnis. Foto: Chr. Spannhoff


Wilde Pferde im Kattenvenner Moor 2.jpg

Eine romantisierende Zeichnung von wildlebenden Pferden in der Zeitschrift „Die Gartenlaube“ von 1879. Foto: Chr. Spannhoff

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